in der kath. Kirche seit dem 6. Jh. der Nachlaß öffentl. Kirchenbußen, seit dem 11. Jh. auch die Tilgung zeitl. Sündenstrafen bei vorangehender Bußgesinnung des Sünders. Im Spät-MA trat an die Stelle einer Bußstrafe oft eine Almosenspende, die dann von der Kirche als Geldquelle mißbraucht u. theol. mißdeutet wurde (A.handel). Von Papst Paul VI. 1967 neu geregelt.
(lat. indulgentia)nach kath. Lehre die Möglichkeit der Kirche, dem Sünder aus dem Schatz der 'überschüssigen Verdienste' Jesu und aller Heiligen einen Nachlaß zeitl. Südenstrafen zu verschaffen. Zur Erreichung des A. bedarf es guter Werke und vorgeschriebener Gebete. Der Mißbrauch des A. im Spätmittelalter löste Luthers Protest und damit letztl. die Reformation aus.
(lat.)die Lossprechung von Sünden nach abgelegter Beichte. In der kath. Kirche ist die A. Bestandteil des Bußsakraments; in den ev. Kirchen ist sie mit der Austeilung des Abendmahls und gemeinsamer Beichte verbunden.
Verzeihung, Gnade.