Weidgerechtes Aufspüren, Verfolgen, Erlegen oder Fangen von wilden, jagdbaren Tieren durch den Jäger. Die J. ist nur zu bestimmten Zeiten (J.- und Schonzeiten) gestattet. Gejagt wird mit Gewehren (Büchsen, Flinten, für Schrot- und Kugelmunition ausgelegte Gewehre) und verschiedenen Jagdmessern (Saufeder, Weidblatt, Nicker, Hirschfänger). Man unterscheidet Suche, Pirsch und Ansitz zum Aufspüren des Wildes sowie die Treib-, Fang-, Hetz-, Parforcejagd zum Erlegen der Tiere. - Geschichte: Die J. ist eine der ältesten Formen der Nahrungsgewinnung des Menschen. Der Stand der Werkzeug- oder Waffenherstellung entschied über die Beute und die Art der J. So wurde z.B. mit Faustkeil und Wurfspeer (Frühmenschen) die J. auf Hirsche, Nashörner u.ä., mit Treib- und Hetz-J. (Alt-, Jetztmenschen) auf Bären und Mammuts mögl. In Antike und Mittelalter waren Treib- und Hetz-J. mit Meute beliebt, aber ebenso die aus dem Orient stammende Beizjagd mit abgerichteten Falken. In neuerer Zeit spielt neben heger. Aspekten die J. a
Jagdstilleben, Bildgattung, die in der fläm. Malerei des 17. Jh. ihren Höhepunkt hatte (F. Snyders, J. Fyt, J.B. Weenix u.a.). Dargestellt wurde die Beute, zuweilen mit Jagdhund und Waffen. Als J. bezeichnet man auch allg. die Darstellung einer Jagd.
(Völkerrecht) Die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe u. Schiffsladungen.
(allgemein) Soviel (Salz, Tabak u. ä.), wie zw. zwei Fingern zu greifen ist.