Zwangsbeitreibung, i.w.S.: ein bes. behördl. Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen; i.e.S. die Z. privatrechtl. Rechtsansprüche auf Betreiben eines einzelnen Gläubigers (im Unterschied zu Konkurs u. Zwangsvergleich) durch das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) u. den Gerichtsvollzieher. Die Z. wegen Geldforderungen in das bewegl. Vermögen erfolgt durch Pfändung, die Z. in Grundstücke durch Eintragung einer Zwangshypothek, durch Zwangsversteigerung oder durch Zwangsverwaltung. Die Z. zur Herausgabe von Sachen erfolgt durch Inbesitznahme seitens des Gerichtsvollziehers u. Übergabe an den Gläubiger.