Berufung (meist auf Zeit) von Personen in bestimmte Gremien mittels Abstimmung durch Wahlberechtigte, im Fall einer Parlaments-W. durch die mündigen Bürger (in Deutschland alle Personen über 18 Jahre). Man unterscheidet bei polit. W. das reine Mehrheitsprinzip, bei dem gewählt ist, wer in einem bestimmten Bezirk die meisten Stimmen erhält, und das Verhältniswahlprinzip nach Listen, auf die nach erreichtem Prozentsatz der Stimmen die Mandate verteilt werden. Dieses System gilt in Deutschland, obwohl die Hälfte der Abgeordneten des Bundestags nach dem Mehrheitsprinzip in Wahlkreisen bestimmt wird. Diese Mandate aber werden auf die anderen nach dem Prozentverhältnis ermittelten Parlamentssitze angerechnet.