(allgemein) Die extreme Form des Gegensatzes, bei dem sich absolute Bejahung u. absolute Verneinung (im Satz) oder absoluter Ausschluß (im Begriff) gegenberstehen; spielt v. a. in der Dialektik eine Rolle.
1. In der Logik die Unvereinbarkeit von Bedingungen einer Aussage (Kontradiktion).
2. Im Rechtswesen ein Rechtsbehelf gegen richterl. oder behördl. Entscheidungen, der zur Überprüfung führt und in vielen Fällen aufschiebende Wirkung hat.
Protivrečnost, logična suprotnost, oprečnost (lat.)
Kontradikcija. (lat.)
(Verwaltungsrecht) Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der immer bei der Behörde einzulegen ist, die den Verwaltungsakt erlassen hat.(Mietrecht) Das Recht des Mieters zum W. gegen eine Kündigung, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.