Zeitpunkt, zu dem eine natürl. Person die volle Straf- und Geschäftsfähigkeit und Wahlmündigkeit erreicht, in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Großjährigkeit, Mündigkeit, Alter, mit dem die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt; in Dtld. mit Vollendung des 18. (seit 1.1.1975), in Österreich des 19., in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.