Jurisprudenz, Rechtslehre, kurz Jura, die Wiss. vom Recht. Vielfach versteht man unter R. nur die Rechtsdogmatik, d. h. die Erforschung des positiven Rechts durch dessen Ausdeutung mit den Methoden der Rechtsfindung u. durch systemat. Erfassen u. Verarbeiten seiner Quellen, Begriffe u. Rechtsinstitute unter Zugrundelegung allg. Grundbegriffe des Rechts, der Allg. Rechtslehre. Zur R. rechnet aber auch die Fortbildung u. Kritik des Rechts (die Rechtspolitik) aufgrund neuer Erkenntnisse von Rechtsphilosophie, -soziologie, -vergleichung u. polit. Wiss.
Pravna nauka, pravna učenost; način sudskog rešavanja, sudska praksa. (lat.)
Pravne nauke.