(Strafrecht) Erneute Verletzung eines Strafgesetzes durch einen wegen gleicher oder anderer Taten vorbestraften Täter. Das Strafrecht der BR Dtld. sieht bei R. in bestimmten Fällen eine Erhöhung der Mindeststrafe vor.
(Medizin) Rezidiv, erneutes Auftreten einer Krankheit, die überwunden war bzw. schien.