ETYM. latin.
1. Allg. unparteiische Haltung, Nichteinmischung, Partei- oder Bündnislosigkeit.
2. Im Völkerrecht die Nichtteilnahme eines Staates an einem bewaffneten Konflikt anderer Staaten, verbunden mit der Verpflichtung sich jeder Unterstützung einer der Kriegsparteien in Angelegenheiten, die den Krieg betreffen, zu enthalten.
Nepristrasnost, nepripadanje ni jednoj strani, nemešanje u raspre i sporove drugih. (lat.)