ein Vertragstyp des Schuldrechts: die Hingabe vertretbarer Sachen (bes. Geld) gegen die Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte u. Menge, meist gegen Zinsen. Ist für die Rückzahlung des D. eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, daß der Gläubiger oder der Schuldner kündigt.
Zurverfügungstellung von Geld- oder Sachleistungen durch einen D.geber gegen die Verpflichtung des D.nehmers, Geld oder Sachen in gleicher Art und Güte in bestimmten Fristen und Raten zurückzuerstatten und für die Laufzeit einen vereinbarten Zins zu zahlen.
Zajam.
Pozajmica.