einmalige Geldleistung zur Abgeltung von wiederkehrenden oder nicht überschaubaren Ansprüchen (Unterhalt, Schadensersatz, sozial ungerechtfertigter Kündigung u. a.).
einmalige Geldentschädigung zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs. Eine A. wird z.B. an Arbeitnehmer gezahlt, die ohne eigenes Verschulden vorzeitig aus ihrem Arbeitsvertrag entlassen werden.