(Beamtenrecht) Finanzielle Unterstützung; Anspruch auf B. haben Beamte, weitgehend auch Angestellte des öffentl. Dienstes z.B. bei Krankheit.
Vorsätzl. Unterstützung der Planung und/oder Ausführung einer strafbaren Handlung, zu ahnden wie die Haupttat.
Podupirač, potporanj, oslon.
(Srafrecht) Wissentl. Hilfeleistung bei einem Verbrechen oder Vergehen; wird milder bestraft als die Haupttat.