1. Nur noch im Jugend- und Militärstrafrecht vorgesehener kurzzeitiger Freiheitsentzug, auch Bez. für vorübergehende Festnahme (Polizei-A.).
2. (dingl. A.) gerichtl. verfügte Beschlagnahme von Sachen z.B. zur Vollstreckungssicherung.
Haft bei Personen (z.B. militär. Disziplinarstrafe, Jugend-A.); Beschlagnahme bei Sachen.
Zatvor, aps, tamnica, uze.
Tamnica, uze, haps, robija.