(Arbeitsrecht) Bescheinigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über Art u. Dauer des Arbeitsverhältnisses, auf Verlangen auch über Leistung u. Führung. Das Z. kann erst bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, nach Kündigung u. U. ein Zwischen-Z.
Certificat, témoignage donné par écrit.
1. Certificat.
2. Diplôme.
3. Licence.
Attestation.
(allgemein) Bescheinigung einer Tatsache oder Leistung einschl. ihrer Bewertung.