zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht der Staat Geld. Er erhebt daher auf verschiedenen Ebenen (Gemeinde, Land, Bund) Steuern, also Abgaben verschiedenster Art: Zu den direkten Steuern zählen alle prozentualen Abgaben auf Einkommen, Vermögen und Ertrag, die sog. Besitzsteuern, die von natürlichen Personen wie von Körperschaften erhoben werden. Sie erfassen die Einkünfte bei ihrer Entstehung und orientieren sich an der persönlichen oder sachlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Indirekte Steuern sind die Verkehr- und Verbrauchsteuern; sie setzen an der Verwendung des Einkommens an. Der Verbraucher zahlt die Steuer nicht direkt an den Staat, sondern über die Preise in den Lebensmittelgeschäften, über Fahrpreise u.a., in die bereits von den Unternehmen Abgaben wie die Mehrwertsteuer einkalkuliert sind. Über die Verwendung der Steuern entscheidet die Finanzpolitik im Rahmen des Haushaltsplans.
1. Mener. Conduire un visiteur.
2. Piloter. Conduire un véhicule.
3. Amener. Conduire ŕ accepter.
4. Diriger. Conduire un orchestre.
5. (Pron.) Agir.
6. (Pron.) Se comporter. Il se conduit mal.
1. Surveiller.
2. Examiner.
3. Vérifier. Contrôler les notes de frais.
4. (Au figuré) Dominer. Contrôler ses nerfs.
1. Conduire.
2. Commander.
3. Administrer.
4. Gouverner. Diriger un pays, une entreprise, un orchestre.
5. Orienter. Diriger un faisceau lumineux.
6. (Pron.) Aller. Se diriger ŕ sa perte.
1. Accompagner. Guider des visiteurs.
2. Mener. Guidé par l'ambition.
3. Éclairer. Guider un choix.
1. Manier. Manipuler un appareil.
2. (Au figuré) Manoeuvrer. Manipuler l'opinion.
3. (Au figuré) Trafiquer. Manipuler des comptes.
1. Diriger. Orienter un visiteur.
2. Guider.
3. Influencer. Orienter l'opinion.
4. (Pron.) Se retrouver. S'orienter sans boussole.
1. Conduire un navire, un avion, une voiture.
2. Piloter qqn : lui servir de guide dans un endroit qu'il ne connaît pas.
die von den öffentl. Gebietskörperschaften ihren Bürgern ohne Anspruch auf Gegenleistung auferlegten Zwangsabgaben. Zölle fallen auch darunter, aber nicht Gebühren u. Beiträge. Die S. dienen neben der fiskal. Einnahmengewinnung als wirksame Mittel der Wirtschafts- u. Sozialpolitik. Fast alle wirtsch. Vorgänge sind in den heutigen Kulturstaaten irgendwie Gegenstand der Besteuerung. Hauptgundsätze der Besteuerung sind u. a. Gleichmäßigkeit, Bestimmtheit u. Billigkeit.
Einteilung der S.: 1. nach der Möglichkeit der Überwälzung: direkte S. (als nicht überwälzbar angesehen, z.B. Einkommen- u. Vermögensteuern) u. indirekte S. (als überwälzbar angesehen, z.B. Verbrauchsteuern u. Zölle); 2. nach der Art der Auferlegung der Steuerlast: Quotitäts-S. (Steuersatz steht fest) u. Repartitions-S. (der erforderl. Gesamtertrag wird auf die Steuerträger aufgeteilt; heute selten); 3. nach der Berücksichtigung persönl. Momente: Personal- u. Real-S. u. Subjekt- u. Objekt-S. (die beiden Unterscheidungen decken sich nicht); 4. in der Steuerpraxis: Besitz-S. (z.B. Einkommen-, Ertrag-, Vermögen-, Erbschaft-S.), Verkehr-S. (z.B. Umsatz-, Grunderwerb-, Beförderung-S.) u. Verbrauch-S. (z.B. Zölle, Getränke-S.); 5. nach der Körperschaft, der die Erträge zufließen: Bundes-, Landes- u. Gemeinde-S.