i.e.S. Erwerbsgesellschaft, bei der mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftl. zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschiffahrt für gemeinsame Rechnung erwerben; i.w.S. das Gewerbe, das die Beförderung von Personen u. Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmänn. Zielsetzung betreibt.
Schiffahrtsunternehmen, im Seerecht der Zusammenschluß von Personen zum gemeinsamen Betrieb eines oder mehrerer Schiffe.