(engl.)Vermietung von Produktionsanlagen, Investitions- oder Konsumgütern durch den Hersteller oder durch eine L.-Gesellschaft. Grundsätzl. ist ein L.vertrag eine bes. Form des Mietvertrags, bei dem der L.-Geber rechtl. Eigentümer des vermieteten Objekts bleibt. Die Vorteile des L. liegen in der geringeren Belastung der Liquidität bei der Anschaffung, die L.-Raten sind als Betriebsausgaben steuerl. absetzbar.
1. Bail.
2. Louage.
3. Réservation.