Versammlung von christl. Kirchenführern (meist unter Leitung des Papstes) zur Beratung über Fragen der Lehre u. des Lebens. Neben den Partikular- u. Provinzialkonzilen stehen die ökumenischen K.e, an denen Bischöfe aus aller Welt teilnehmen.
ETYM. latin.
1. Zusammenkunft (Synode) der Würdenträger der kath. Kirche zur Fassung von gesamtkirchl. Beschlüssen, bes. in Sachen des Glaubens und der Sitten; die allg. (ökumen.) K. gingen aus dem Apostel-Konzil zu Jerusalem und den Versammlungen der Bischöfe seit dem 2. Jh. hervor. Vom 4.-11. Jh. wurden sie oft von den Kaisern einberufen, später nur noch vom Papst. Die ersten 7 K. (bis Ende 8. Jh.) wurden auch von der griech.-orthodoxen Ostkirche anerkannt. Insges. gab es 22 (nach anderer Zählung 21) ökumen. K., das letzte fand 1962/1965 statt (Vatikanum II).
2. An zahlr. dt. Universitäten eingerichtetes zentrales Kollegialorgan der universitären Selbstverwaltung, wählt den Rektor, beschließt über Satzungen, Zulassungsquoten u.a.
(Religion) Assemblée des évêques.