Zusammenschluß rechtl. selbständig bleibender Betriebe unter einer einheitl. Leitung. Die einzelnen Gesellschaften verlieren ihre wirtsch. u. finanzielle, meist auch ihre organisator. Selbständigkeit. Die herrschende Gesellschaft (Ober- oder Muttergesellschaft) kann selbst produzieren oder ledigl. aus dem Kapitalbesitz heraus herrschen (Holdinggesellschaft).
Machine agricole qui moissonne les céréales et les bat en même temps stockant des grains propres.