1) ursprüngl. Bez. für fürstl. Privatgemach, Gericht, Verwaltungsbehörde, Schatzkammer; im Absolutismus Bez. für Finanzbehörde, die ein Kämmerer leitete.
2) staatsrechtl. das Parlament oder dessen Teile, wenn es sich aus mehreren K. zusammensetzt.
3) richterl. Spruchkörper bei Land- und Verwaltungsgerichten.
4) Selbstverwaltungskörperschaft eines Berufsstandes, z.B. Handels-K.
1. Pièce.
2. (Argot) Piaule. Chambre ŕ coucher.
3. Enceinte. Chambre ŕ air.
4. Assemblée. Chambre des députés.
urspr. die den fürstl. Haushalt leitende Behörde, die auch für die Verw. der fürstl. Güter zuständig war; dann allg. eine Verwaltungsbehörde.
Parlament oder ein Teil eines Parlaments.
Berufsständ. Körperschaft des öffentl. Rechts; z.B. Handwerks-, Ärzte-K.Das Kollegialgericht unterster Instanz mit mehreren Berufsrichtern.