die Rechtsprechung im organisator. Sinn, die Gerichte u. Richter.
Justizhoheit
Gerichtsbarkeit, Rechtspflege u. Rechtsprechung als staatl. Hoheitsrecht oder »Teile« der Staatsgewalt.
Justizirrtum
falsche Gerichtsentscheidung aufgrund unrichtiger Tatsachenfeststellung.
Justizmord
auf einem J.irrtum beruhendes Todesurteil.
(lat.)Sammelbez. für Rechtswesen (-pflege); Gesamtheit der mit Rechtspflege befaßten Behörden.
siehe Gerichte und Judikative.