Persönl., meist gegen die Öffentlichkeit abgeschirmter Bereich. Die I. ist ein strafrechtl. geschützter Freiraum zur Persönlichkeitsentfaltung (Vertraulichkeit des Wortes, Brief-, Privatgeheimnis).
Der Erlebnis- u. Gefühlsbereich, den der einzelne als so privat empfindet, daß er ihn gegen die Umwelt abschließt; vor allem der Bereich des Sexuellen, z. T. auch der des Religiös-Weltanschaulichen. Durch das Persönlichkeitsrecht geschützt.