Sprachlehre, i.e.S. die Lehre von der Wortbildung u. -flexion (Morphologie) sowie von der Verwendung der Wörter im Satz (Syntax); i.w.S. ergänzt durch die Lautlehre (Phonetik u. Phonologie).
Teilbereich der Sprachwiss.; befaßt sich mit den sprachl. Formen und ihren Funktionen im Satz, mit den Gesetzmäßigkeiten und der Struktur der Sprache. G. ist auch die Bez. für die zusammenfassende Buchform oder wiss. Darstellung der G.forschung sowie für das Regelwerk der Sprache. Man unterteilt die G. in Phonetik (Lautlehre), Morphologie (Formen- und Wortbildungslehre) und Syntax (Satzlehre). Traditionell werden folgende G.typen unterschieden: histor. G., deskriptive G., normative G., vergleichende G. In der modernen Linguistik werden neben der traditionellen G. folgende G.arten entwickelt: Dependenz-, inhaltsbezogene, generative, Stratifikationsgrammatik.
1. Ensemble des règles d'une langue.
2. Livre qui les contient.
3. (Au figuré) Règles. La grammaire d'un art.