Geländefläche mit Bodenanlagen für den allg. Flugverkehr u. Flugsport. Die F.anlagen umfassen im allg. das Rollfeld mit den Start- u. Landebahnen (»Pisten«) sowie den Rollwegen, Beleuchtungsanlagen, Funk-Landehilfsanlagen, Flugzeughallen, Tank- u. Wartungsanlagen u. den Gebäuden für Passagier- u. Frachtabfertigung, Zoll, Luftsicherung sowie Verwaltung.
Start- und Landeeinrichtung des kommerziellen Luftverkehrs. Während die allg. und Militärluftfahrt auf Flugplätzen abgewickelt wird, dient der F. dem Linien- und Charterflugverkehr und hat entspr. umfangreichere Service- und Infrastruktureinrichtungen. Dazu gehören neben Start- und Landebahnen, Rollwegen und Hangars zur Wartung und Reparatur der Flugzeuge Flugüberwachungs- und -sicherungsstellen, die meist im Tower untergebracht sind, Abfertigungsgebäude für die Passagiere mit den Schaltern der Fluggesellschaften, Gepäckabfertigung und Zollkontrolle; außerdem Ladengeschäfte, Restaurants und Dienstleistungsunternehmen, Parkplätze, Parkhäuser, Büros und häufig Bahn- oder S-Bahnanschluß.