(lat.)Bestrebungen, das bestehende Gesellschaftssystem unter Ausschaltung institutionalisierter polit. Verfahrensweisen notfalls mit terorist. Gewalt zu stürzen. Zur Bekämpfung des E. wurde 1972 vom Bundeskanzler und den Min.-präs. der Bundesländer der sog. Extremistenbeschluß oder Radikalenerlaß verabschiedet, eine Richtlinie zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentl. Dienst. Der auch im Ausland heftig kritisierte Erlaß, der sich v.a. gegen Vertreter des linken Spektrums richtete, wurde 1985 vom Saarland als erstem Bundesland wieder abgeschafft.