(kameralistische) Kameralist. B., das in Verw.-Betrieben gebräuchl. System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei einem festen Etat: Nicht das Vermögen selbst, nur die Veränderung der Vermögensbestandteile wird nachgewiesen.(kaufmännische) Buchhaltung, kaufmänn. B., systemat. regelmäßige Aufschreibung aller Geschäftsvorfälle mit Wertangabe, beginnend mit der Eröffnungsbilanz. Bei der einfachen B. werden alle Zugänge u. Abgänge unabhängig voneinander auf einigen wenigen Konten verbucht. Die doppelte B. folgt dem Prinzip, daß jeder Geschäftsvorfall eine doppelte Wirkung hat, d. h. jede Minderung auf einem Konto eine Mehrung auf einem anderen Konto bedeutet. Bei gleichzeitiger Buchung auf beiden Konten bleibt die Gleichheit der Summen beider Seiten der Bilanz ständig erhalten.