Eine bei Vorlage einzulösende schriftl. Zahlungsanweisung auf das Guthaben des Ausstellers bei einem Geldinstitut (z.B. Bank). Ein S. muß enthalten: 1. die Bez. als S. im Text der Urkunde (S.klausel); 2. die Anweisung auf eine bestimmte Geldsumme; 3. den Namen eines Bankiers, der zahlen soll (Bezogener); 4. die Angabe des Zahlungsorts; 5. die Angabe von Tag u. Ort der Ausstellung; 6. die Unterschrift des Ausstellers.
Billet qui tient lieu d'argent, qu'on peut remplir pour différentes sommes et au nom que l'on veut.
(engl.)durch Unterschrift übertragbares Wertpapier in Form einer Anweisung des Ausstellers an seine Bank, den auf dem S. genannten Betrag an den Überbringer des S. auszuzahlen (Barscheck) oder dessen Konto gutzuschreiben (Verrechnungsscheck).