Monumentales, schloßähnl. Wohn- oder Repräsentationsgebäude; unbewehrt, meist mit großen Innenhöfen.
Herrschersitz für Könige und Hochadel. Der Begriff stammt von den röm. Kaiserbauten auf dem Palatin in Rom (z.B. Haus des Tiberius), wurde auf große röm. Bauten dieses Charakters übertragen (P. des Diokletian in Spalato, heute Split). Auch das Altertum (Kreta, Persien, Vorderasien) kannte bed. P.-Anlagen. In der europ. Baukunst dominieren Paläste hauptsächlich in der Zeit der Renaissance und des Barock. Später wurden auch öffentliche Gebäude so ben., z.B. Justiz-P., Sport-P., Völkerbund-P.