(Theologie) Jemand, der kein geistl. Amt innehat. Trennung von Klerus u. L. ist ein Grundsatz der kath. Kirchenverfassung.
(allgemein) Nichtfachmann.
(von griech. laikos 'zum Volk gehörend')
1) allg. Nichtfachmann.
2) in der kath. Kirche Bez. für einen Kirchenangehörigen, der nicht Kleriker ist. Die strenge Unterscheidung zw. L. und kirchl. Hierarchie bildete sich erst im Verlauf der Kirchengeschichte heraus und wurde verschärft durch den Machtkampf zw. geistl. und weltl. Autorität im Investiturstreit, der sich u.a. an der Frage der L.investitur (Einsetzung geistl. durch weltl. Würdenträger) entzündete. In neuerer Zeit gibt es in der kath. Kirche eine Bewegung zur Stärkung des L.apostolats und zur Einbeziehung von L. in kirchl. Entscheidungen.