(lat.)Staatsführung durch einen Einzelnen (oder eine Gruppe) mit unbeschränkter Machtbefugnis. Im alten Rom war das Amt des Diktators im Staatsrecht fest verankert und genau umrissen (v.a. in der Befristung). Im Gegensatz dazu steht die unbefristete D. der Neuzeit, die sich oft nach einem Staatsstreich etabliert, gestützt auf eine privilegierte Schicht (Adel, Militär o.ä.) unter manipulierter Zustimmung der Massen. Eine bes. Form ist die D. des Proletariats, eine von K. Marx definierte Übergangsphase zw. der proletar. Revolution und der klassenlosen, herrschaftsfreien Gesellschaft.
Zusammenfassung der polit. Gewalt in der Hand einer Person (Diktator) oder einer Gruppe unter Ausschaltung verfassungsrechtl. oder gewohnheitsrechtl. Schranken, manchmal verschleiert durch scheindemokr. Formen, z.B. ein machtloses Parlament. Im alten Rom gab es eine rechtmäßige zeitl. begrenzte D. zur Abwendung von Notständen.
Diktatur des Proletariats
nach Auffassung von K. Marx die kurze Durchgangsstufe zw. bürgerl. u. klassenloser Gesellschaft; im Marxismus-Leninismus später als länger währende Staatsform umgedeutet.
1. Pouvoir exercé par un dictateur.
2. Poste de dictateur.