Kuratel, die bürgerlich-rechtl. Fürsorgetätigkeit für bes. Angelegenheiten einer Person, die diese selbst nicht wahrnehmen kann, durch einen staatl. (meist vom Vormundschaftsgericht) bestellten Bevollmächtigten (Pfleger, Kurator). Eine P. ist möglich u. a. für Gebrechliche, Abwesende, unbekannte Beteiligte (z.B. Nachlaß-P.).
The position of curator.