durch Drohung mit einem empfindl. Übel oder körperl. Gewalt ausgeübter Zwang auf einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Die N. (auch der Versuch dazu) ist als Vergehen strafbar (bis 3 Jahre Feiheitsstrafe, in schweren Fällen bis 5 Jahre), wenn der angestrebte Zweck als verwerfl. anzusehen ist.
Erzwingung eines Verhaltens, das der Betroffene nicht will; strafbar als rechtswidrige N. mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindl. Übel.
ETYM Old Fren. constrainte, French constrainte.
1. The act of constraining.
2. The state of being constrained; SYN. restraint.
ETYM Old Fren. duresse, dur, hardship, severity, Latin duritia, durities, from durus hard. Related to Dure.
Compulsory force or threat.
Imprisonment; restraint; compulsion by threats.