die Kündigung mehrerer Arbeitnehmer durch Arbeitgeber; heute im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Bei Entlassung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 4 Wochen besteht Anzeigepflicht des Arbeitgebers an das Arbeitsamt; Rechtsfolge ist u. U. eine Entlassungssperre innerhalb eines Monats.