Oberstes Organ der Exekutive in Deutschland ist die Bundesregierung; sie besteht aus dem Bundeskanzler und seinen Bundesministern (Art. 62 GG). Die Regierungsbildung erfolgt durch Wahl des Kanzlers im Bundestag, Berufung der Minister durch den Kanzler, seine und ihre Ernennung durch den Bundespräsidenten sowie Ablegung des Amtseids von Kanzler und Ministern vor dem Bundestagspräsidenten. Formal ist der Kanzler frei in der Wahl seiner Kabinettskollegen, in der Praxis aber gehen der Regierungsbildung immer intensive Beratungen in den die Regierung tragenden Parteien über die Ministerliste voran. Im Kabinett, der Ministerrunde, wird mehrheitlich entschieden (Kollegialsystem, Art. 65 GG), wobei die Stimme des Kanzlers bei einem Patt entscheidet, wenn dieser nicht sogar von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht. Mit seinem Sturz, Rücktritt oder mit der Erledigung seines Amtes durch Neuwahlen endet die Amtszeit der ganzen Bundesregierung.
A government with strong central powers.