(Handel) Warensorte. (lat.)
1. Wortart, die das grammatische Geschlecht eines Substantivs angibt; unterschieden werden bestimmter (der, die, das) und unbestimmter A. (ein, eine).
2. Abschnitt eines Gesetzes oder Vertrages.
3. Zeitungs- oder Zeitschriftenbeitrag.
4. Handelsgegenstand (Warenart).
ETYM French, from Latin articulus, dim. of artus joint.
1. (Grammar) A determiner that may indicate the specificity of reference of a noun phrase.
2. A separate section of a legal document (as a statute or contract or will); SYN. clause.
3. Nonfictional prose forming an independent part of a publication.
4. One of a class of artifacts.
Dieser Begriff stammt aus dem Usenet: Ein Artikel im Zeitungssinn, der für die Netzöffentlichkeit bestimmt ist, und in einer Newsgroup, einer Area oder einem Brett gepostet wird. Steht im Gegensatz zu einer persönlichen Mail, die an einen einzelnen Adressaten gerichtet ist. Persönliche Nachrichten werden im Usenet als PMs/Netmails bezeichnet.
(Grammatik) Geschlechtswort, der bestimmte A. (dt.: der, die, das) u. der unbestimmte A. (dt.: ein, eine).
(Publizistik) In einer Ztg. oder Ztschr. abgedruckter Beitrag, z.B. Leit-A.
(Recht) Abschnitt eines Gesetzes, Vertrags u. ä.