Natürl. Personen, die aufgrund eines Dienstvertrags in persönl. Abhängigkeit und weisungsgebunden als Arbeiter, Angestellter oder Auszubildender für einen Arbeitgeber gegen Entgelt Arbeit leisten. Beamte sind keine A. im arbeitsrechtl. Sinne. Als A.ähnl. Personen werden Selbständige bezeichnet, die aber wirtschaftl. abhängig sind, weil sie z.B. nur für eine Firma tätig sind (u.a Handelvertreter, Heimarbeiter); sie genießen ähnl. sozialen Schutz wie die A.
ETYM The Eng. form of employé.
A worker who is hired to perform a job.