Gerichte prevod sa nemačkog na engleski online

Gerichte | nemačko - engleski rečnik

Gerichte

množina
Značenje:

Dritte Gewalt in der Demokratie ist die Judikative (Rechtsprechung), ausgeübt durch die Justiz, deren Organe die G. sind. Sie werden gewöhnl. nur auf Antrag oder Klage tätig und fällen ihre Urteile in einem genau vorgeschriebenen förml. Verfahren (Prozeß). Ziel dabei ist die Herstellung des Rechtsfriedens, möglichst durch gütl. Einigung (Vergleich), sonst durch öffentl. verkündetes Urteil, gegen das das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision eingelegt werden kann je nach Instanz und Fachgerichtsbarkeit: Ordentliche, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
dritte Gewalt in der Demokratie ist die Judikative (Rechtsprechung), ausgeübt durch die Justiz, deren Organe die Gerichte sind. Sie werden gewöhnlich nur auf Antrag oder Klage tätig und fällen ihre Urteile in einem genau vorgeschriebenen förmlichen Verfahren (Prozeß). Ziel dabei ist die Herstellung des Rechtsfriedens, möglichst durch gütliche Einigung (Vergleich), sonst durch öffentlich verkündetes Urteil, gegen das das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision eingelegt werden kann je nach Instanz und Fachgerichtsbarkeit: Ordentliche, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.

+ prikaži više
Sinonimi:
(der) (lange) Arm des Gesetzes · (die) Gerichte · (die) Mühlen der Justiz · (Frau) Justitia (Allegorie) · dritte Gewalt · Gerichtsbarkeit · Judikative · Justiz · Justizgewalt · Rechtsprechung · rechtssprechende Gewalt · richterliche Gewalt + prikaži više

dishes

množina
Gerichte | nemačko - engleski rečnik

Gerichte

ženski rod
Značenje:

In der DDR gab es keine Gewaltenteilung und damit auch keine unabhängige Justiz. Die Staatsanwaltschaft unterstand unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat, die Staatsanwälte waren ebenso wie die Richter aller Instanzen zu 90 Prozent Mitglieder der SED oder anderer Blockparteien und als solche an die Beschlüsse der Staatspartei gebunden und gehalten, im nach Bedarf zu definierenden 'Interesse der Werktätigen' ihre Aufgaben zu erfüllen. Das führte v.a. in der politischen Justiz zu willkürlicher Auslegung der Gesetze bis hin zur Rechtsbeugung. Zudem gab es hier den sonst auch in der DDR-Gerichtsbarkeit üblichen Berufungsweg kaum, da das Oberste Gericht der DDR alle Verfahren von einiger Bedeutung unmittelbar an sich zog. Von der Zuständigkeit her gliederte sich die Gerichtsbarkeit wie die westdeutsche; die per Wahl durch die Parlamente der verschiedenen Ebenen besetzten Gerichte waren hierarchisch entsprechend dem abgebildeten Schema gegliedert.
Bei zunehmender Verflechtung der Staatenwelt mußten auch internationale Gerichte geschaffen werden, die übernationale Streitigkeiten verhandeln und für die Einhaltung allgemein gültiger Rechtsgrundsätze eintreten. Als eine Art 'Weltgericht' fungiert dabei der Internationale Gerichtshof der Ve
reinten Nationen in Den Haag. Die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union) baute den 1953 für die Montanunion errichteten Gerichtshof 1958 zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg aus, vor dem jeder betroffene EU-Bürger in EU-Angelegenheiten klagen kann und dessen Rechtsprechung Vorrang vor der nationalen Justiz hat.
Für Steuerangelegenheiten ist die Finanzgerichtsbarkeit zuständig, die auch erst nach einem vorgerichtlichen Verfahren tätig wird. Ihre beiden Instanzen sind die Finanz-Gerichte der Länder und der Bundesfinanzhof (München). Sonstige Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts entscheidet die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsfragen die Verfassungsgerichte, an deren Spitze als oberster Gerichtshof das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist für arbeitsrechtliche Konflikte zuständig, der Instanzenzug reicht vom Arbeits- über das Landesarbeits- bis zum Bundesarbeitsgericht (Kassel). Vor ihnen werden Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitgeber sowie zwischen den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) verhandelt, ausgenommen Sozialversicherungsstreitigkeiten, die nach vorgeschriebenem vorgerichtlichen Verfahren vor die Sozial-Gerichte kommen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie auf das Kassenarzt- und Schwerbehindertenrecht, rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das Verfahren regelt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Ordentliche Gerichte sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz mit Sitz Karlsruhe. Sie entscheiden zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sowie strafrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und dem Staat. Die Zivil-Gerichte behandeln vermögensrechtliche Streitigkeiten, Ehe-, Kindschafts- und Entmündigungssachen, Schadensersatzforderungen und Vertragsansprüche. Den Verfahrensrahmen bestimmt dabei die Zivilprozeßordnung (ZPO), rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Straf-Gerichte sind zuständig für Straftaten gegen Leib und Leben (Mord, Totschlag, Körperverletzung), gegen die öffentliche Ordnung, gegen Vermögen (Diebstahl, Raub) u.a. Sie werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft tätig, die bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erhebt. Das Verfahren gibt die Strafprozeßordnung (StPO) vor, rechtliche Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB).

+ prikaži više
Sinonimi:
(der) (lange) Arm des Gesetzes · (die) Gerichte · (die) Mühlen der Justiz · (Frau) Justitia (Allegorie) · dritte Gewalt · Gerichtsbarkeit · Judikative · Justiz · Justizgewalt · Rechtsprechung · rechtssprechende Gewalt · richterliche Gewalt + prikaži više
Mašinski prevod reči Gerichte

Još sličnih reči

gerächt | geraucht | gerecht | Gericht | Gerücht | Gerüchte

Reč dana 19.09.2024.

imenica, medicina
muški rod, muzika
ženski rod, gramatika
ženski rod, telekomunikacije
19.09.2024.