1. Nur noch im Jugend- und Militärstrafrecht vorgesehener kurzzeitiger Freiheitsentzug, auch Bez. für vorübergehende Festnahme (Polizei-A.).
2. (dingl. A.) gerichtl. verfügte Beschlagnahme von Sachen z.B. zur Vollstreckungssicherung.
Haft bei Personen (z.B. militär. Disziplinarstrafe, Jugend-A.); Beschlagnahme bei Sachen.
ETYM Latin detentio: cf. French détention. Related to Detain.
A state of confinement (usually for a short time;); SYN. hold, custody.