1. Action de sortir de son pays pour aller s'établir ailleurs.
2. Total des émigrants.
Freiwilliges Verlassen eines Staates in der Absicht, sich in einem anderen Staat auf Dauer niederzulassen, in Deutschland besteht nach Artikel 2,1 GG A.freiheit, eingeschränkt nur durch Wehrpflicht oder Paßbestimmungen; die geschäftsmäßige Werbung zur A. ist allerdings untersagt.
(lat.) Freiwillige oder erzwungene Auswanderung aus dem Heimatland aus religiösen, polit., wirtschaftl. oder rass. Gründen. In der Neuzeit kam es mehrfach zu Massen-E. (z.B. Hugenotten), wobei v.a. die Flucht des Adels, der hohen Geistlichkeit und reicher Bürger aus dem revolutionären und napoleon. Frankreich (1789/1815) erstmals ausdrückl. als E. bezeichnet wurde. In umgekehrter Richtung bewegte sich seit 1815 die E. aus Deutschland und Italien als Reaktion auf die Restauration Metternichs. Wenig später löste das Scheitern des poln. Aufstands und der Revolution von 1848 weitere E.-Wellen aus. Sozialisten und Anarchisten folgten in der 2. Hälfte des 19. Jh., wobei wegen des Liberalitätsgefälles eine O-W-Fluchtrichtung zu beobachten war. Die E.-Ströme des 20. Jh. sind im einzelnen nicht aufzählbar, bedeutend v.a. war die E. aus dem nat.-soz. Deutschland (1933/1945). Neben ca. 35 000 polit. Flüchtlingen emigrierten bis 1941 etwa 500 000 Menschen, meist Juden, wegen rass. Verfolgung. Nach dem Krieg s
I.w.S. Wanderungsbewegung ganzer Völkerschaften oder Stämme (Beispiele seit dem 3. Jt. v. Chr.); i.e.S. die Wanderung vor allem germ. Stämme im 4.6. Jh. n. Chr. An den Anfang dieser V. wird der Hunneneinfall 375 gesetzt, obwohl die Goten z.B. bereits im 1. Jh. v. Chr. sich aus S-Schweden in das untere Weichselgebiet abgesetzt hatten u. im 2. u. 3. Jh. n. Chr. in vielfache Bewegungen geraten waren. Während bei der V. die Ostgermanen (Goten, Wandalen, Burgunder u. a.) ihre alten Siedlungsgebiete ganz aufgaben, behielten die Westgermanen (Alemannen, Franken, Thüringer u. a.) die Verbindung zu ihren angestammten Sitzen. Die allg. Stoßrichtung der V. ging nach W u. S über die Grenzen des Röm. Reichs, auf dessen Gebiet es zu Reichsgründungen der Westgoten in Gallien u. Spanien, der Burgunder an der Rhône, der Wandalen in Afrika u. der Ostgoten in Italien kam. Als Abschluß der V. gilt der Einbruch der Langobarden in Italien (568).