Remplaçant.
Erzeugnis, das in seinem Aussehen und auch in seinem Geschmack einem anderen ähnlich ist und dieses ersetzen kann.
Beispiel: Kaffee-Ersatz, der aus gerösteten Getreidekörnern hergestellt wird.
Person, die befugt ist, für eine andere rechtsverbindl. Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
3. Ersetzung (Substitution), das Handeln anstelle einer anderen Person, aber nicht in deren Interesse, sondern im Interesse eines gemeinsamen Interessenten; bes. in der Behördenorganisation.