Le pouvoir, les moyens qu'on a de payer.
(lat.) Fähigkeit eines Unternehmens, des Staates oder eines Privathaushalts, fällige Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Geschäftsbanken müssen aufgrund der Vorschriften über die Mindestreserve ständig eine L.-Reserve bei der Landeszentralbank halten.
Zahlungsfähigkeit, finanzielle Verfügungskraft.