Extorsion violente.
im Strafrecht die Schädigung des Vermögens eines anderen durch bewußte Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. B. wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in bes. schweren Fällen bis zu 10 Jahren) bestraft.
Schädigung eines anderen durch Täuschung, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.