Action d'élire pour un nouveau mandat. Réélection du député.
aus Großbritannien wird häufig von Nachwahlen berichtet, die zwischen den Hauptwahlen Stimmungstrends deutlich machen. Das liegt am dortigen reinen Mehrheitswahlrecht, bei dem Personen direkt gewählt werden, deren Ausscheiden aus dem Parlament (durch Verzicht, Tod u.a.) die Wahl eines neuen Kandidaten erforderlich macht. Beim hiesigen Verhältniswahlrecht finden Nachwahlen nur dann spätestens 3 Wochen nach der Hauptwahl statt, wenn Naturkatastrophen oder Unruhen die rechtzeitige Wahl in einem Wahlkreis verhindern, wenn ein Direktkandidat so kurz vor der Wahl stirbt, daß keine Zeit für die Aufstellung eines neuen Bewerbers bleibt, oder wenn ein Abgeordneter einer Partei ohne Landesliste aus dem Parlament ausscheidet, dann muß spätestens nach 60 Tagen nachgewählt werden. In allen anderen Fällen wird das Parlament durch Nachrücker aus den Landeslisten ergänzt.