Nombre requis de membres d'une assemblée pour qu'elle puisse se tenir.
in Satzungen oder Geschäftsordnungen wird bestimmt, wieviele Mitglieder eines Gremiums, z.B. eines Parlaments oder eines Ausschusses, anwesend sein müssen, damit es beschlußfähig ist. Diese Zahl nennt man das Quorum. Es beträgt für den Bundestag und für die Länderparlamente mehr als die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Hauses. Ein Quorum gilt auch für die Bundestagswahl; danach erhalten nur solche Parteien Parlamentssitze, auf die mindestens 5 % der Stimmen entfallen sind (Fünfprozentklausel).
jene Anzahl der Mitgl. eines Organs oder Wahlkörpers, deren Anwesenheit oder Teilnahme bei einer Abstimmung oder Wahl zu deren Gültigkeit erforderlich ist.