Pouvoir.
Person, die befugt ist, für eine andere rechtsverbindl. Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
3. Ersetzung (Substitution), das Handeln anstelle einer anderen Person, aber nicht in deren Interesse, sondern im Interesse eines gemeinsamen Interessenten; bes. in der Behördenorganisation.
Rechtsgeschäftl. Erteilung der bürgerl.-rechtl. Vertretungsmacht für den V.geber an einen oder mehrere Bevollmächtigte; als General-V. für alle oder als Spezial-V. für einzelne Rechtsgeschäfte. Im Handelsrecht: Prokura u. Handlungs-V.