1. Laisser-aller.
2. Carence.
3. Imprécision.
Recht: eine geringere Form des Verschuldens, bei der der Schuldige den Erfolg seines Handelns zwar nicht gekannt u. gewollt hat, aber ihn bei der Beachtung der verkehrsübl. oder zumutbaren Sorgfalt hätte vermeiden können. Grade der F. sind grobe F., leichte F. u. individuelle F.