1. Relatif ŕ la vie mondaine.
2. (Au pluriel) Politesses.
3. Futilité.
4. Snobisme.
1) vieldeutig gebrauchter Begriff, der allg. die Verbundenheit von Lebewesen mit anderen ihrer Art und ihr Eingebundensein in den gleichen Lebenszusammenhang bedeutet (so spricht man von Pflanzen- und Tier-G.). I.e.S. mein G. die Menschheit schlechthin oder die gegliederte Gesamtheit von Menschen in einem Ordnungssystem. Histor. war entspr. der althochdt. Bedeutung (giselliscaft 'Saalgenossenschaft') G. gebräuchl. als Bez. einer Gruppe von Menschen, die gemeinsame Interessen oder gemeinsames Handeln zusammengeführt haben, z.B. ein Ritterbund, ein geistl. Orden ('G. Jesu' = Jesuiten), eine Kaufmannsgemeinschaft, eine gelehrte Vereinigung ('Sprach-G.'), das Patriziat einer Stadt (erweitert von G. als Bez. der vornehmen Welt, engl. society). Je nach Wirtschaftssystem und polit. staatl. Ordnungsverhältnissen können verschiedene G.systeme definiert werden (entwickelte bzw. unterentwickelte G., Agrar- bzw. Industrie-G., bürgerl. oder sozialist. G., Klassen-G. bzw. klassenlose G.)
freiwilliger Zusammenschluß von Personen, die unter gemeinschaftl. Namen einen bestimmten Zweck verfolgen. Auf den nicht-rechtsfähige V., dere nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, finden die Regeln der Gesellschaft bürgerl. Rechts Anwendung; dagegen ist der eingetragene V. eine jurist. Person.
Untertypus der rechtl. Personenvereinigung zur Erreichung gemeinsamer Zwecke, dessen Geschäftsführung u. Vertretung bes. Organen übertragen ist (körperschaftl. Verfassung). Nach ihrem Zweck gibt es z.B. polit., religiöse, kulturelle, gesellschaftl., sportl. u. wirtsch. V. Nach der Rechtsform gehören hierher außer dem eingetragenen V. u. dem nichtrechtsfähigen V. bes. AG, GmbH u. eingetragene Genossenschaft.