1. Membre d'un gouvernement, chargé d'un secteur des services publics. Ministre des finances.
2. (Vieux) Pasteur protestant.
3. (Vieux) Ecclésiastique.
(lat.)Mitglied einer Regierung. In Deutschland werden die M. auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräs. ernannt, die Landes-M. vom Min.-Präs. berufen; die Regierungsmitglieder in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin heißen Senatoren. Die M. leiten unter Einhaltung der vom Regierungschef vorgegebenen Richtlinien selbständig ihre Sachgebiete (Ressorts) und müssen ihre Entscheidungen dem Parlament gegenüber verantworten.
die Leiter bestimmter Ressorts (Geschäftsbereiche, Ministerien) in einer Regierung heißen Minister, für Sondernaufgaben gibt es jedoch auch Minister ohne Geschäftsbereich. Die Minister werden im Bund vom Bundeskanzler berufen und vom Bundespräsidenten ernannt und auf Ersuchen des Kanzlers entlassen. In den Bundesländern ernennt und entläßt gewöhnlich der Ministerpräsident die Landesminister, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wählt sie das Parlament (die Bürgerschaft), sie heißen hier Senatoren. Die Amtszeit der Minister endet durch Tod, Entlassung, Sturz der Regierung, freiwilligen oder durch Mißtrauensvotum erzwungenen Rücktritt. Im Bund gibt es nur das konstruktive Mißtrauensvotum gegen den Kanzler, mit dem dann das gesamte Ministerkollegium zurücktreten muß, in den Ländern kann vielfach auch einzelnen Ministern das Mißtrauen ausgesprochen werden, wovon jedoch so gut wie nie Gebrauch gemacht wird. Trotz des Prinzips der Inkompatibilität sind Bundes- wie Landesminister gewöhnlich zugleich Abge
Leiter einer höchsten Staatsbehörde, des Ministeriums. Staats-M. ist der Titel für bestimmte parlamentar. Staatssekretäre.
der Inhaber der Amts- u. Seelsorgepflichten in einer räuml. begrenzten selbst. Kirchengemeinde; in kath. Gemeinden der vom Bischof berufene Verwalter des Pfarramts. In den meisten ev. Kirchen wird der P. von der Gemeinde gewählt, z. T. alternierend mit der Kirchenleitung.
Pfarrerin
Pastorin, Amtsbez. der ev. Theologin; seit Mitte der 1970er Jahre in allen Landeskirchen zum Pfarramt zugelassen.