1. In der Geometrie eine Vorschrift, die jedem Element a einer Menge A genau ein Element b einer (anderen) Menge B zuordnet.
2. Abbildung, Projektion eines selbstleuchtenden oder beleuchteten Körpers durch ein opt. System.
ETYM. (lat.-frz.)
1. Rechteckiges Blatt aus festem Karton, meist in genormter Größe, z.B. Post-K., Kartei-K., Spiel-K.
2. Verkleinerte, vereinfachte Grundrißdarstellung der Erdoberfläche oder eines Teils von ihr, anderer Weltkörper oder des Weltraums. Art und Fassungskraft einer K. werden in erster Linie vom Verkleinerungsverhältnis gegenüber der Natur, den sog. K.maßstab, sowie der Projektion bestimmt. Katasterkarten (1:500 bis 1:5 000) enthalten Informationen über Eigentumsverhältnisse. Zu den topograph. Karten (mit Grundrißdarstellung, Relief, Kennzeichnung von Gewässern und Vegetation) gehören die Grund-K. (1:5 000), das Meßtischblatt (1:25 000), die Generalstabskarte (1:100 000) u.a.
Auch Erweiterungskarte Platine, die in den Rechner gesteckt werden kann, um die Hardware zu erweitern.