Juge.
Akademisch gebildeter Rechtskundiger, Rechtswissenschaftler.
(lat.) Rechtswissenschaftler, examinierter Rechtskundiger (Anwalt, Notar, Richter usw.).
(Rechtswesen) Person, die die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt, entweder als Berufs-R. oder als ehrenamtl. Laien-R. Im modernen gewaltenteilenden Rechtsstaat bildet die sachl. Unabhängigkeit der R. (Weisungsfreiheit, ausschl. Bindung an das Gesetz) die Grundlage der Gerichtsverfassung. Die persönl. Unabhängigkeit (Unabsetzbarkeit u. Unversetzbarkeit) ist in der BR Dtld. nur den endgültig angestellten Berufsrichtern garantiert. Die Befähigung zum R.amt wird durch die Ablegung zweier Staatsprüfungen erworben.
siehe Richter Gerhard, Richter Hans, Richter Ludwig.